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Schulbegleitung & Integrationshilfe

Individuelle Unterstützung für Teilhabe in Schule und Kindertageseinrichtungen

Kinder und Jugendliche bringen unterschiedliche Voraussetzungen, Fähigkeiten und Unterstützungsbedarfe mit in ihren Schulalltag. Manchmal sind zusätzliche Hilfen notwendig, damit eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und am sozialen Leben in der Schule gelingen kann.

Unsere Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter unterstützen Kinder und Jugendliche individuell und bedarfsgerecht im Schulalltag. Dabei orientiert sich die Begleitung an den persönlichen Ressourcen, dem jeweiligen Unterstützungsbedarf und den gemeinsam vereinbarten Zielen.

Unser Anspruch ist dabei immer: so viel Unterstützung wie notwendig und so viel Selbstständigkeit wie möglich.

Was macht eine Schulbegleitung?

Schulbegleitung kann sehr unterschiedliche Aufgaben umfassen. Welche Unterstützung konkret notwendig ist, richtet sich immer nach dem individuellen Bedarf des Kindes oder Jugendlichen.

Mögliche Aufgaben sind beispielsweise:

  • Unterstützung bei der Orientierung und Strukturierung des Schulalltags
  • Hilfestellung bei der Kommunikation und sozialen Interaktion
  • Begleitung in herausfordernden oder belastenden Situationen
  • Unterstützung bei der Regulation von Emotionen und Verhalten
  • Förderung von Selbstständigkeit und Eigenverantwortung
  • Unterstützung bei Übergängen, Pausen und Veränderungen im Tagesablauf
  • individuelle Hilfestellungen zur Teilhabe am Unterricht und am sozialen Leben der Schule
  • bei entsprechendem Bedarf auch Unterstützung bei körperlichen oder alltagspraktischen Anforderungen

Die Schulbegleitung übernimmt dabei nicht die Aufgaben der Lehrkraft. Sie ergänzt die vorhandenen schulischen Strukturen durch eine individuell auf das Kind oder den Jugendlichen ausgerichtete Unterstützung.

Für wen kommt eine Schulbegleitung infrage?

Schulbegleitung kann für Kinder und Jugendliche in Betracht kommen, deren Teilhabe am Schulalltag aufgrund einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung wesentlich beeinträchtigt ist. Die Gründe für einen Unterstützungsbedarf können sehr unterschiedlich sein. Dazu können beispielsweise Beeinträchtigungen im emotionalen und sozialen Bereich, Autismus-Spektrum-Störungen sowie körperliche oder geistige Behinderungen gehören. Entscheidend ist dabei nicht allein eine Diagnose, sondern der individuelle Unterstützungsbedarf im schulischen Alltag.

Individuell oder gemeinsam – unterschiedliche Formen der Begleitung

Schulbegleitung kann als individuelle Unterstützung eines einzelnen Kindes erfolgen. Daneben können – abhängig von den Voraussetzungen vor Ort und der jeweiligen Leistungsvereinbarung – auch Pool- oder Gruppenlösungen umgesetzt werden. Dabei unterstützt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mehrere Kinder innerhalb eines gemeinsamen schulischen Settings.

Welche Form geeignet ist, richtet sich nach den individuellen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen sowie den Rahmenbedingungen der jeweiligen Schule und des zuständigen Leistungsträgers.

Zusammenarbeit als Grundlage

Eine gute Schulbegleitung funktioniert nicht isoliert. Unsere Mitarbeitenden arbeiten deshalb eng mit Eltern, Lehrkräften, Schulen, Fachdiensten und den zuständigen Leistungsträgern zusammen. Klare Absprachen, ein gemeinsames Verständnis des Unterstützungsauftrags und ein regelmäßiger fachlicher Austausch bilden die Grundlage einer gelingenden Begleitung. Unsere Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter werden durch die HKJ Bayern begleitet und erhalten fachliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Fragen aus ihrem Arbeitsalltag.

Qualifikation unserer Mitarbeitenden

Der notwendige Qualifikationsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Unterstützungsbedarf und den Vorgaben des zuständigen Leistungsträgers.

Bei der HKJ Bayern arbeiten deshalb Mitarbeitende mit unterschiedlichen beruflichen Hintergründen – von geeigneten Assistenzkräften bis hin zu pädagogischen Fachkräften wie Erzieherinnen und Erziehern, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern oder sozialpädagogischen Fachkräften. Entscheidend sind neben der fachlichen Qualifikation insbesondere Zuverlässigkeit, Beziehungsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und ein wertschätzender Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

Wie wird eine Schulbegleitung beantragt?

Eine Schulbegleitung wird durch die Sorgeberechtigten beim zuständigen Leistungsträger beantragt. Je nach Art des Unterstützungsbedarfs kann die Leistung insbesondere im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe oder der Eingliederungshilfe erbracht werden. Der zuständige Leistungsträger prüft den individuellen Bedarf und entscheidet über Art und Umfang der bewilligten Unterstützung.

Gerne beraten wir Familien bereits im Vorfeld zu unserem Angebot und zum weiteren Vorgehen.

Unser Ziel

Wir möchten Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, ihre eigenen Fähigkeiten weiterzuentwickeln, Sicherheit zu gewinnen und ihren Schulalltag zunehmend selbstständig zu bewältigen. Schulbegleitung und Integrationshilfe verstehen wir deshalb nicht nur als Unterstützung im Hier und Jetzt, sondern als Begleitung auf dem Weg zu größtmöglicher Teilhabe und Selbstständigkeit.

Die Schulbegleitung wird in der Regel durch die Sorgeberechtigten beim zuständigen Leistungsträger beantragt. Welcher Leistungsträger zuständig ist, richtet sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf. Nach Prüfung des Bedarfs entscheidet der Leistungsträger über die Bewilligung sowie den Umfang der Unterstützung. Nach erfolgter Bewilligung kann die HKJ Bayern mit der konkreten Planung der Begleitung beginnen.

Bei der Auswahl berücksichtigen wir neben dem bewilligten Unterstützungsbedarf insbesondere die Persönlichkeit und Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen, die Anforderungen des jeweiligen Schulsettings sowie die Qualifikation und Erfahrung unserer Mitarbeitenden. Ziel ist eine möglichst passende und verlässliche Zuordnung.

Art und Umfang der bewilligten Unterstützung werden durch den zuständigen Leistungsträger - in unserem Fall in der Regel das örtlich und sachlich zuständige Jugendamt oder der Bezirk Mittelfranken - festgelegt. Grundlage hierfür ist der im Einzelfall festgestellte Bedarf des Kindes oder Jugendlichen.

Eine gute Schulbegleitung lebt von klaren Absprachen und einem regelmäßigen Austausch. Unsere Mitarbeitenden arbeiten deshalb im Rahmen ihres Auftrags eng mit den Sorgeberechtigten, der Schule, unseren zuständigen Fachkräften und dem jeweiligen Leistungsträger zusammen. Die Schulbegleitung selbst bleibt dabei eine individuelle Teilhabeleistung und übernimmt keine Aufgaben der Lehrkraft.

Bei einem Ausfall informieren wir die beteiligten Stellen und prüfen, ob im jeweiligen Einzelfall eine Vertretung organisiert werden kann. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, hängt unter anderem vom individuellen Unterstützungsbedarf und den personellen Möglichkeiten ab.

Hilfen zur Erziehung

Familien stärken – Entwicklung begleiten – Perspektiven schaffen

Außenbetreutes Wohnen

Schritt für Schritt in ein eigenverantwortliches Leben

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Sozialer Trainingskurs

Soziale Kompetenzen entwickeln und Verantwortung übernehmen