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Schulbegleitung & Integrationshilfe

Inklusion im Kindergarten- und Schulalltag

Die Schulbegleitung ist eine inklusive Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe und ergänzt die sachlichen und personellen Ressourcen der Schule. Mittlerweile herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass die gemeinsame Betreuung und Unterrichtung von Kindern mit und ohne Behinderungen den Einsatz von zusätzlichem Personal notwendig macht, welches die Erzieher*innen und Lehrkräfte bei dieser herausfordernden Aufgabe unterstützt. Die Heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe Bayern GmbH bietet daher Integrationshilfen und Schulbegleitungen an, die auf der Grundlage der Eingliederungshilfe Sozialgesetzbuch (SGB XII) bzw. der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII beantragt werden können. 

Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter unterstützen Schüler im Unterricht und in typischen Schulsituationen, wenn die zu Betreuenden nicht oder nicht ausreichend allein zurechtkommen. Kinder und Jugendliche mit emotional-sozialen Teilhabebeschränkungen, aber auch Schüler mit pflegerischer Hilfenotwendigkeit sind auf Schulbegleiter/-innen angewiesen.

Schulbegleitungen sind dafür zuständig, dass Kinder und Jugendliche in keine Gefahrensituation geraten, unbeaufsichtigt auf dem Schulgelände sind oder dieses verlassen. Sie geben emotionalen Beistand, Hilfestellungen im Alltag und geben der Schülerin oder dem Schüler dadurch mehr Sicherheit.

Kinder und Jugendliche mit einer emotional-sozialen, körperlichen oder geistigen Behinderung können je nach Beeinträchtigung und Förderbedarf einen Anspruch auf Schulbegleitung haben.

Die Schulbegleitung ist auf den individuellen Förderbedarf der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen abgestimmt. So kann Schule im Einzelfall auf die Schüler angepasst werden und eine Inklusion findet tagtäglich statt. Davon können vor allem profitieren:

  • Autistische Kinder und Jugendliche mit sozial-emotionalem Förderbedarf, um die Kommunikation mit Klasse, pädagogischer Fach- und Lehrkraft zu verbessern
  • Schüler, die den Klassenraum für eine Pause während der Unterrichtszeit verlassen müssen, um wieder aufnahmefähig zu sein
  • Kinder und Jugendliche, die Unterstützung brauchen, um Regeln einzuhalten, diese zu verstehen und mehr auf diese zu achten
  • Kinder, die Konzentrationsschwierigkeiten haben
  • Schüler, die mit Hilfe der Schulbegleitung Stresssituationen besser bewältigen, mit Stress besser umgehen können und so die Frusttoleranz erhöht werden kann

In den meisten Fällen gibt es eine 1:1 Betreuung. Das bedeutet, dass jedes Kind mit Förderbedarf Hilfe von einer eigenen Schulbegleitung bekommt. Gibt es mehrere Kinder mit – auch mit unterschiedlichem - Förderbedarf in einer Klasse, kann eine sogenannte Poollösung angestrebt werden. Bei dieser Begleitungsform kann zwei oder sogar drei Kindern und Jugendlichen von einem Schulbegleiter Unterstützung angeboten werden.

Schulbegleiterinnen, Schulbegleiter, bei Einsätzen in Kindergärten oder Kindertagesstätten Integrationshelferinnen oder Integrationshelfer genannt, müssen nicht immer eine spezielle Ausbildung haben. Es gibt allerdings oft Fälle, die eine entsprechende Qualifikation voraussetzen, wodurch vom zuständigen Bezirk, Sozial- oder Jugendamt nur eine Fachkraft bewilligt wird. Unsere Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sind teilweise Hilfskräfte, gelernte Erzieher, Sozial-, Heil- oder Sonderpädagogen oder Heilerziehungspfleger/-innen.

Die HKJ Bayern GmbH arbeitet derzeit an einer Fort- und Weiterbildungsstruktur für Schulbegleitungen.

Die Eingliederungshilfe bzw. die Schulbegleitung muss von den Erziehungsberechtigten beantragt werden. Die Schule bzw. die Lehrkräfte können Hinweise geben, ob eine Teilhabeeinschränkung besteht und eine Schulbegleitung erforderlich ist. Zwingend erforderlich ist eine Begutachtung des Kindes oder Jugendlichen durch einen Arzt, um einen Antrag zu bewilligen. Anträge für Schulbegleitungen müssen beim zuständigen Bezirk oder Jugendamt eingereicht werden.

Generell wird geprüft, ob eine Kostenübernahme nach den Bestimmungen der Sozialgesetzbücher (SGB) möglich ist. Je nach Behinderung tragen die örtlich zuständigen Bezirke, Sozial- oder Jugendämter die Kosten. Im Falle der HKJ Bayern GmbH wird in der Regel mit den Bezirken und örtlich zuständigen Jugend- und Sozialämtern korrespondiert. Unsere Schulbegleiter sind bei uns eingestellt und während des Arbeitsalltags in den Schulen tätig.

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Richten Sie diese gerne an
Lukas Weidemann
Leitung Ambulante Hilfen
Heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe Bayern GmbH
Hans-Schäufelein-Str. 36
91438 Bad Windsheim
Mail: ambulante.hilfen@hkj-bayern.de
Tel.: 09841 / 66 71 0
Fax: 09841 / 66 71 71