Konzeption


Konzeption der HKJ Bayern GmbH
Kurzkonzeption der Mädchenwohngruppe


Einleitung

Die Heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe Bayern GmbH bietet Jugendämtern und Bezirken die Möglichkeit, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach KJHG (SGB VIII) §§ 27, 34, 35, 35a und 41 in kleinen überschaubaren Lebensgemeinschaften unterzubringen. Psychiatrien können unsere Einrichtungen den Jugendämtern als gut geeignet empfehlen.
   Anvertraute Kinder werden in ihre eigene Erziehung mit einbezogen. Ebenso wird intensive Elternarbeit angeboten.
Die HKJ Bayern GmbH ist eine als gemeinnützig und mildtätig anerkannte GmbH und seit 1980 Mitglied im Diakonischen Werk Bayern.
   In kleinen dezentralen Wohn- und Lebensgemeinschaften können die Kinder und Jugendlichen bis zu ihrer kompletten Verselbständigung aufgenommen werden. Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an ihrem eigenen Erziehungsprozess unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten (soweit dies in der gemeinsamen Erziehungsverantwortung gewünscht wird) ist eine der Stärken unserer Einrichtungen.
   Flache Führungsstrukturen mit rascher Hilfestellung gewährleisten eine rasche Reaktion auf den jeweiligen Bedarf. Für spezielle Hilfeanforderungen kann aus dem Wohnumfeld zusätzliche Fachkompetenz herangezogen werden, um Kontinuität und Effizienz zu ermöglichen.
   Enge Zusammenarbeit und Vernetzung mit den jeweiligen Behörden ist selbstverständlich und erwünscht.
   Durch die Rechtsform und die Einstufung als gemeinnützig und mildtätig anerkannte GmbH können eventuelle Veränderungsnotwendigkeiten schnell und unbürokratisch gelöst werden. Durch die Überschaubarkeit jedes einzelnen Hauses arbeiten die Mitarbeiter langfristig und mit hohem Engagement in den jeweiligen Einrichtungen.

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