
Konzeption der Heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe Bayern GmbH
Agenda
A. Vorwort
1. Organisation
1.1 Verwaltungsstelle
1.2 Geschäftsführer
1.3 Pädagogische
Leitung
1.4 Rechtsaufsicht
4.1 Heilpädagogische Gruppen
5.
Arbeitsweise
8.1 Psychologischer Fachdienst
8.2 Heilpädagogischer Fachdienst
8.3 Therapeuten auf Honorarbasis
8.4 Supervision
8.5 Weiterbildungsveranstaltungen durch
externe Dozenten
A.
Vorwort
Die Heilpädagogische
Kinder und Jugendhilfe wurde am 08.05.1980 als gemeinnütziger Verein gegründet und
ist seit Beginn ordentliches Mitglied im Diakonischen Werk Bayern. 1995 erfolgte
die Umwandlung in die gemeinnützige Heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe
Bayern GmbH. Die Firma betreibt heute (Stand Dezember 2011) acht Einrichtungen.
1.
Organisation
1.1 Verwaltungsstelle
Heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe
Bayern GmbH
Hans-Schäufelein-Str.
36
91438 Bad
Windsheim
Fon: 09841 / 6671-0 Fax: 09841/6671-71
info@hkj-bayern.de
1.2 Geschäftsführer
Thomas Weidemann
1.3 Pädagogische Leitung
Dorothee Gehrmann
1.4 Rechtsaufsicht
Regierung von Mittelfranken, Ansbach
2. Leitbild und Zielgruppe:
Die Heilpädagogische
Kinder- und Jugendhilfe Bayern GmbH versteht sich als gemeinnütziges Dienstleistungsunternehmen
zum Wohle von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. In unsere Gruppen
werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die schon mehrere Wechsel in ihren
Bezugsfeldern erlebt haben. Durch Hilfe auf heilpädagogischer Grundlage soll
dieser Kreislauf durchbrochen und auf der Basis einer christlichen Werteordnung
eine selbstverantwortliche Lebensgestaltung ermöglicht werden. Wir als Träger
sind bereit, den Jugendlichen mit ihren Persönlichkeitsmerkmalen und Schwierigkeiten
in einer unserer vielfältigen und individuellen Betreuungsformen aufzunehmen.
Als Einrichtungsträger sind wir bereit, mit dem Jugendlichen und allen
Beteiligten den Weg bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres und darüber hinaus gemeinsam
zu gehen.
Rechtsgrundlage: § 27 i. V. m. §§ 34, 35a, 41
SGB VIII
3. Angebote der HKJ
Bayern GmbH
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Heilpädagogische Gruppen |
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Wohngruppe Bad Windsheim |
Hans-Schäufelein-Straße
24 91438 Bad Windsheim Fon: 09841 / 4389 |
8 Plätze |
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Wohngruppe Schwedenwall |
Schwedenwall 27 91438 Bad Windsheim Fon: 09841 / 4619 |
8 Plätze |
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Wohngruppe Gerhardshofen |
Veit vom Berg Straße 5 91466 Gerhardshofen Fon: 09163 / 996846 Fax: 09163 / 996849 |
8 Plätze |
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Wohngruppe Hemhofen |
Moorstraße 3 91334 Hemhofen-Zeckern Fon: 09195 / 9216628 Fax: 09195 / 9216629 |
7 Plätze |
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Familienwohngruppe Dottenheim |
Untere Dorfstraße 2 91463 Dietersheim Fon: 09846 / 492 Fax: 09846 / 9779639 |
5 Plätze |
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Familienwohngruppe Langenfeld |
Alte Reichsstraße 7 91474 Langenfeld Fon: 09164/998525 Fax: 09164/998526 |
4 Plätze |
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Familienwohngruppe Ronhof |
Gewendeweg
84 90765 Fürth Fon: 0911 / 3071842 Fax: 0911 / 2106955 |
3 Plätze |
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Therapeutische Gruppe |
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Mädchenwohngruppe Herzogenaurach |
Würzburger Straße 20 91074 Herzogenaurach Fon: 09132 / 7975360 Fax: 09132 / 7975350 |
8 Plätze |
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Ambulante
Hilfen |
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Außenbetreutes Wohnen im Großraum Erlangen-Nürnberg-Fürth |
Hans-Schäufelein-Straße
36 91438 Bad Windsheim Fon: 09841 / 66710 Fax: 09841 / 667171 |
bis zu 5 Plätze |
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Legasthenietraining |
Balthasar-Neumann-Straße 21 91438 Bad Windsheim Fon: 09841 / 66710 Fax: 09841 / 667171 |
bis zu 5 Plätze |
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Schulbegleitung durch pädagogische Fachkräfte |
Hans-Schäufelein-Straße
36 91438 Bad Windsheim Fon: 09841 / 66710 Fax: 09841 / 667171 |
bis zu 6 Plätze |
Es bestehen an
allen Einrichtungsorten Möglichkeiten der Beschulung, Berufsfindung und Berufsausbildung.
4. Aufnahmekriterien
4.1
Heilpädagogische Gruppen:
Voraussetzung für
die Aufnahme ist, dass das Kind/Jugendlicher über ein Mindestmaß an Gemeinschaftsfähigkeit
und Kooperationsvermögen verfügt.
Zielgruppe
sind Mädchen und junge Frauen mit massiven psychischen Störungen und möglicherweise
psychiatrischen Diagnosen. Es werden vorwiegend Jugendliche mit folgenden Störungsbildern
aufgenommen:
Nicht in den therapeutischen Gruppen
aufgenommen werden können:
Die HKJ Bayern GmbH
bietet individuell angepasste Wohnformen für Jugendliche und junge Erwachsene
an,
Aufgenommen
werden Jugendliche ab 16 Jahren und junge Erwachsene,
5. Arbeitsweise
Die Grundlagen der Qualität unserer
Arbeitsweise sind im nachfolgenden Schaubild dargestellt:

6. Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie
Ziel der Zusammenarbeit
mit der Herkunftsfamilie ist eine Verbesserung der Lebensbedingungen in den Herkunftsfamilien
der Kinder und Jugendlichen, so dass unter entsprechenden Voraussetzungen eine
Rückführung in die Familie erfolgen kann. Durch Handlungsanleitungen für die Eltern
soll deren Erziehungskompetenz gestärkt werden. Zudem sollen intrafamiliäre
Konflikte bearbeitet werden, um die Beziehung zwischen Eltern und Kindern/Jugendlichen
zu verbessern und neue Beziehungsmuster zu ermöglichen. Ist eine Rückführung in
die Familie vorerst nicht möglich, soll den Kindern/Jugendlichen erleichtert
werden, Beziehungen und Kontakte zur Herkunftsfamilie zu pflegen und bestehende
Bindungen zu erhalten.
Voraussetzung für
die Zusammenarbeit ist die Mitwirkungs-bereitschaft der Eltern. Im Aufnahmegespräch
wird die Motivation der Eltern zur Zusammenarbeit geklärt. Gemeinsam mit dem
zuständigen Jugendamt, den Eltern, dem Kind/Jugend-lichen
und der Einrichtung werden die Modalitäten der Zusammenarbeit festgelegt. Diese
betreffen die Abstände der Elterngespräche, die Lokalität und die teilnehmenden
Personen. Erwünscht ist die Mitarbeit beider Elternteile, es kann jedoch je
nach situationaler Gegebenheit auch nur ein Elternteil
an der Elternarbeit teilnehmen. Von Seiten der Einrichtung kann je nach Absprache
der Bezugserzieher[1], der Hausleiter,
die pädagogische Leitung oder der Fachdienst mit der Elternarbeit beauftragt
werden.
Der mit der Zusammenarbeit
beauftragte Mitarbeiter hält regelmäßigen telefonischen, brieflichen bzw. persönlichen
Kontakt zu den Eltern. Es besteht die Möglichkeit zu Besuchswochenenden eines
oder beider Elternteile in Räumlichkeiten außerhalb der Gruppe, die intensive
Elternarbeit zwischen den Erwachsenen und gegebenenfalls auch mit dem Kind oder
Jugendlichen ermöglichen. Sollen Kontakte zur Familie langsam angebahnt werden,
kann der für die Zusammenarbeit beauftragte Mitarbeiter der Einrichtung das
Kind bzw. den Jugendlichen anfangs bei Treffen begleiten. Diese können je nach
Bedarf in der Einrichtung oder im häuslichen Umfeld des Kindes/Jugendlichen
erfolgen. Die Dauer der Besuche kann langsam gesteigert werden.
Durch die regelmäßigen
Kontakte werden die Eltern zeitnah über die Entwicklung ihres Kindes/Jugendlichen
informiert. Sie werden in den Erziehungsprozess mit eingebunden. Es werden
konkrete Möglichkeiten zur Verbesserung der häuslichen Situation vorgestellt,
beispielsweise in Form der Vorbereitung der Eltern vor den Heimfahrten der Kinder/Jugendlichen.
7. Aufnahme,
Rückführung, Entlassung
Die Aufnahmeanfrage
erfolgt durch das Jugendamt an die pädagogische Leitung. Die ersten Informationen
bestehen aus der mündlichen Schilderung sowie dem vom Jugendamt zugesandten
Datenmaterial. Die pädagogische Leitung gibt die entsprechenden Informationen
an den Hausleiter und den Fachdienst weiter und fordert deren Stellungnahme
ein.
Das aufzunehmende
Kind/Jugendlicher soll gemeinsam mit seinen Eltern oder Sorgeberechtigten und
dem Mitarbeiter des jeweiligen Jugendamtes die Wohngruppe persönlich (Kinder,
Mitarbeiter, Ausstattung) während eines ersten Termins kennen lernen.
Nach der Besprechung
der institutionellen Rahmenbedingungen sollen sowohl Erwartungen der Kinder/Jugendlichen
abgeklärt als auch erste Zielperspektiven erarbeitet werden.
Die Entscheidung ob
das Kind/Jugendlicher in der WG aufgenommen wird trifft die Heimleitung, gemeinsam
mit dem Hausleiter und dem zu Rate gezogenen psychologischen Dienst.
Nach Aufnahme erfolgt
in der Wohngruppe eine Eingewöhnungsphase von 4 – 6 Wochen. Um das Einleben der
Kinder/Jugendlichen in der neuen Umgebung zu erleichtern, besteht mindestens
vier Wochen lang während der Eingewöhnungsphase ein eingeschränkter Umgang mit
der Herkunftsfamilie. Während dieser Zeit hält der Bezugserzieher der Kinder
und Jugendlichen zu den Eltern bzw. Sorgeberechtigten regelmäßigen telefonischen
Kontakt.
Es stehen der psychologische
Fachdienst der Einrichtung (ausgeübt durch einen Diplom-Psychologen), der
heilpädagogische Fachdienst sowie Therapeuten verschiedener Therapierichtungen
auf Honorarbasis, verschiedene Supervisoren und
externe Dozenten (für Weiterbildungsveranstaltungen) zur Verfügung. Aufgabe der
Fachdienste ist die psychologisch/therapeutische Betreuung der Kinder/Jugendlichen
und die Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter.
8.1 Psychologischer
Fachdienst
Der psychologische
Fachdienst wird durch die pädagogische Leitung von Aufnahmeanfragen
unterrichtet und gibt eine Stellungnahme zur geplanten Aufnahme ab. Bei Bedarf
nimmt er am Vorstellungsgespräch des Kindes/Jugendlichen und an den regelmäßig
stattfindenden Hilfeplangesprächen teil. In Zusammenarbeit mit dem Team, der
Heimleitung und dem Jugendamt stellt der Fachdienst den psychologisch-therapeutischen
Bedarf des Kindes/Jugendlichen fest. In Absprache mit der Heimleitung und dem
Team übernimmt er gegebenenfalls die psychologisch-therapeutische Betreuung in
Form einer Einzeltherapie. Die Ziele dieser Therapie werden in Absprache mit
dem Team und dem Kind/Jugendlichen festgelegt.
8.2 Heilpädagogischer
Fachdienst
Der heilpädagogische
Fachdienst übernimmt die heilpädagogische Betreuung in Form von Einzel- und
Gruppenangeboten. Daneben steht er sowohl der Heimleitung als auch dem Erziehungspersonal
beratend zur Seite.
8.3 Therapeuten auf Honorarbasis
In Absprache mit
dem Team erteilt die Heimleitung den Therapieauftrag für bestimmte Kinder/Jugendliche
gegebenenfalls an Therapeuten auf Honorarbasis. Es stehen insbesondere
Kunsttherapie, Gestalttherapie, Reittherapie, Ergotherapie und Arbeitstherapie
zur Verfügung. Bei Übernahme des Therapieauftrages durch den Therapeuten erfolgt die Festlegung der Therapieziele, die Zusammenarbeit
mit dem Team und die Dokumentation der Einzeltherapie.
8.4 Supervision
Alle Mitarbeiter
der HKJ Bayern GmbH nehmen regelmäßig an Supervision teil. Für die einzelnen
Teams finden in regelmäßigen Abständen Teamsupervisionen statt. Generelle Ziele
sind die Weiterentwicklung der erzieherischen Kompetenz sowie die Unterstützung
in pädagogischen Fragestellungen und Fragestellungen, die das Team betreffen.
Der Auftrag für die Supervision wird von der Geschäftsführung an die Supervisoren erteilt.
8.5 Weiterbildungsveranstaltungen durch
externe Dozenten
In regelmäßigen Abständen
finden von externen Dozenten geleitete Fortbildungsveranstaltungen für alle
Mitarbeiter der HKJ Bayern GmbH statt. Die Inhalte der Veranstaltungen werden
von der Heimleitung in Absprache mit den Teams und den Gruppenleitern festgelegt.
Die Heimleitung vergibt den Fortbildungsauftrag an geeignete Dozenten.