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Die Heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe Bayern GmbH bietet Jugendämtern und Bezirken die Möglichkeit, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach KJHG (SGB VIII) §§ 27, 34, 35, 35a und 41 in kleinen überschaubaren Lebensgemeinschaften unterzubringen. Psychatrien können unsere Einrichtungen den Jugendämtern als gut geeignet empfehlen.
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